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   LAG Sachsen, 15.07.2022 - 4 TaBVGa 1/22   

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https://dejure.org/2022,38673
LAG Sachsen, 15.07.2022 - 4 TaBVGa 1/22 (https://dejure.org/2022,38673)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15.07.2022 - 4 TaBVGa 1/22 (https://dejure.org/2022,38673)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - 4 TaBVGa 1/22 (https://dejure.org/2022,38673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Betriebsrat - Fragebögen - Kommunikation mit Belegschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit Fragebögen - Betriebsrat - Kommunikation mit Belegschaft

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit Fragebögen - Betriebsrat - Kommunikation mit Belegschaft

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit gem. § 2 Abs. 1 BetrVG; Fragebogenaktion des Betriebsrats im Betrieb; Inhaltlich zulässige Themen eines Fragebogens; Freie Wahl des Betriebsrats bezüglich seiner Kommunikationswege; Keine Sperrwirkung durch § 94 BetrVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 654
  • NZA-RR 2023, 250
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.07.2022 - 4 TaBVGa 1/22
    Die Betriebsversammlung hat kein Monopol für den Dialog zwischen der Arbeitnehmerschaft und ihren gewählten Vertretern (vgl. Herschel, ArbuR 1967, 63 (64) zu BAG aaO.,BAG Beschluss vom 08.02.1977, 1 ABR 82/74,RN 27).

    Die Betriebsverfassungsorgane brauchen nicht darauf zu warten, daß betriebsbezogene Vorschläge von der Belegschaft aus vorgebracht werden (BAG, 1 ABR 82/74, Rn. 28).

  • BAG, 01.03.1966 - 1 ABR 14/65

    Betriebsrat - Informationsrecht

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.07.2022 - 4 TaBVGa 1/22
    Der Informationsaustausch zwischen Arbeitnehmern und ihren gewählten Vertretern ist nicht in der Form kanalisiert und eingeschränkt, dass er lediglich in den im Gesetz ausdrücklich als Institution vorgesehenen Formen erfolgen könnte, insbesondere in der Sprechstunde (§ 39, § 69 für Jugendvertretung) und in der Betriebs- oder Abteilungsversammlung (§§ 42 ff.) oder in der Jugendversammlung (§ 71; so aber Isele, SAE 1967, 120 (122) zu dem BAG Beschluss vom 1. März 1966 = BAG 18, 182 = AP Nr. 1 zu § 69 BetrVG betreffend den anders gelagerten Sachverhalt der Verteilung eines Konzernbriefes der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durch die einzelnen Betriebsräte an die Belegschaft).
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